Allgemeine geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Shading Cleaners Mühleder GmbH (nachfolgend als „SCM GmbH“ bezeichnet) und ihren jeweiligen Vertragspartnern (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet).

2. Vertragsgegenstand
Die SCM GmbH erbringt je nach konkreter Vereinbarung für seine Kunden das Service der Reinigung / Imprägnierung und Reparatur von Schirmen/Markisen bzw. Sonnensegel.

3. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote der SCM GmbH sind für eine Dauer von 4 Wochen gültig.

4. Preise und Zahlung
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ausschließlich Versand und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Kosten der Versendung werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die erbrachte Serviceleistung wird wie folgt verrechnet:
a) 75% der Rechnungssumme nach erfolgter Reinigung & Imprägnierung
b) 25% nach Montage / Auslagerung bzw. Rückversand.

Zahlungskonditionen: 10 Tage netto

5. Gefahrübergang bei Versendung
Werden die Schirme/ Markisen bzw. Sonnensegel nach Erbringung der Serviceleistung durch die SCM GmbH auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des versandten Gegenstandes auf den Kunden über. Standardmäßig sind die von SCM GmbH versandten Pakete bis max. EUR 1.500,– versichert – eine höhere Versicherung kann auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden erfolgen.

6. Pflichten des Kunden im Falle einer Leistungserbringung am Ort des Kunden:
Der Kunde entfernt – vor unserer Tätigkeit (Demontage/Montage) – sämtliche Anbauteile an Schirmen/Markisen bzw. Sonnensegel (z.B. Beleuchtung, Heizung, etc.) und beweglichen Gegenstände (z.B. Stühle, Tische, etc.) unter den Schirmen/Markisen bzw. Sonnensegel im näheren Umfeld, um eine barrierefreie Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten. Weiters ist das Gestänge/Rahmen/Anbauteile von Schirmen/Markisen bzw. Sonnensegeln vom Kunden vor Montage der gereinigten/imprägnierten Bespannung zu säubern, um einer neuerlichen Verschmutzung der behandelten Stoffe bei der Montage vorzubeugen. Sollten diese Vorarbeiten vom Kunden nicht fristgerecht – vor der Demontage/Montage erledigt worden sein, werden diese von der SCM GmbH gegen Verrechnung von Regiestunden durchgeführt.

7. Gewährleistung
Aufgrund der langjährigen Erfahrung sowie durch den Einsatz hochwertigster Chemikalien & Imprägnierung und Reinigungsgeräte erhält der Kunde – nach unserer Serviceleistung – wieder saubere Markisen/Schirme bzw. Sonnensegel. Eine völlige Übereinstimmung mit einer neuen/neuwertigen Bespannung ist jedoch technisch nicht möglich und kann dafür keine Gewährleistung übernommen werden. Die SCM GmbH weist bereits vorab darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, dass sich Verschmutzungen langjährig ins Gewebe/Material „eingefressen“ haben und daher nicht zur Gänze entfernt werden können.


Hinsichtlich der Imprägnierung -gewährleistet die SCM GmbH für die Dauer von zwei Jahren – eine Wasserundurchlässigkeit.

8. Haftung
Die SCM GmbH erklärt, dass die übernommenen Gegenstände fachgemäß und mit großer Sorgfalt bearbeitet werden. Die Art der Behandlung bleibt der fachmännischen Beurteilung der SCM GmbH überlassen.

Auch bei größter Sorgfalt und fachgemäßer Bearbeitung der Gegenstände kann es zu Beschädigungen kommen, wobei sich herausstellen kann, dass die SCM GmbH kein Verschulden und damit auch keine Schadenshaftung trifft. Auf folgende Möglichkeiten der Beschädigung wird deshalb insbesondere hingewiesen:
Für auftretende Schäden (Löcher/Risse/Gewebebruch/Weißbruch), die bereits vor unserer Behandlung vorhanden waren oder durch die Reinigung und/oder Imprägnierung deutlicher sichtbar werden, übernehmen wir keinerlei Haftung. Im Falle größerer Löcher/Risse (> 3cm) kann eine Behandlung erst nach Kleben oder Nähen dieser Schäden durchgeführt werden. Ein Gewebebruch/Weißbruch ist irreparabel und kann durch die Reinigung nicht entfernt werden.

Bei der Reinigung und Imprägnierung ist es zwingend notwendig, dass alle Nähte intakt und fest sind! Bei losen Nähten ist eine Reinigung und Imprägnierung nicht möglich. Falls Näharbeiten erforderlich sind, können wir diese gerne anbieten und firmenintern durchführen. Sie erhalten selbstverständlich vorab eine unverbindliche Kostenschätzung.

Weiters ist erforderlich, dass sich die Stoffe der Schirme/Markisen bzw. Sonnensegel im Originalzustand befinden bzw. in Vorperioden nur von SCM GmbH gereinigt/imprägniert wurden und die Farbechtheit – vom Hersteller bestätigt – gegeben ist. Für allfällig auftretende Verfärbungen aufgrund vom Kunden durchgeführter bzw. unsachgemäßer vorheriger Reinigungsversuche, nicht gegebener Farbechtheit bzw. durch extreme Verschmutzung, vor allem Moos- und Algenbewuchs, übernehmen wir keine Haftung.

9. Schadenersatz bei Verlust oder irreparabler Beschädigung
Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung wird der Wert des Gegenstandes im Zustand der Übergabe vergütet, jedoch, mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, nur bis zum Maximalwert des fünffachen Angebotspreises.

10. Nennung als Referenzkunde
Die SCM GmbH ist berechtigt, den Kunden (samt Markenzeichen, Logos und Kennzeichen) als Referenz zu nennen und vor bzw. nach erfolgreicher Durchführung der Serviceleistung Bilder davon anzufertigen. Die SCM GmbH ist berechtigt diese Fotos samt Beschreibung sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden.